Abklärung der Leistungsfähigkeit und notwendiger Teilhabeleistung zur Rehabilitation

Eine Abklärung einer beruflichen Eignung, Neigung und Anforderung sowie die aktuelle Leistungsfähigkeit eines Menschen mit einer Behinderung wird häufig im Vorfeld von konkreten Maßnahmen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgeschaltet. Dies geschieht immer dann, wenn eine unklare Einschätzung vorliegt oder es um die Klärung geht, ob eine konkrete Maßnahme der beruflichen Rehabilitation zielführend erscheint.

QuikStep hat hier ein eigenes etabliertes Verfahren entwickelt, welches auf die individuellen Bedürfnisse der Kund*innen sowie auch auf spezielle Fragestellungen der Leistungsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen, Integrationsämter) passgenau und zielführend eingeht. Die Abklärung erfolgt als individuelle Einzelmaßnahme am Wohnort der Kund*innen und bezieht alle relevanten Systeme wie Familie, vorhandene Unterstützungsangebote und Netzwerke sowie die Arbeitswelt (bei vorhandenem Arbeitsplatz den Arbeitgeber ansonsten die Arbeitsmarktsituation) mit ein. Dadurch entsteht ein umfassendes Ergebnis mit gleichzeitiger Einleitung der notwendigen erarbeiteten Prozesse.

Ein Beginn kann innerhalb von 5 Tagen nach Beauftragung erfolgen. In der Regel reichen für die Abklärung maximal 5 Tage aus. Den Bericht erhalten Sie spätestens nach 5 Tagen nach Maßnahme Ende. Somit bieten wir eine schnelle und effiziente Dienstleistung, die im Rahmen der gesetzlichen Bearbeitungsfrist gemäß $14 SGB IX für keine Verzögerung ihrer Entscheidung führt.

Folgende Inhalte bieten wir beispielsweise an:

Potentialanalyse zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit

  • Erstellung eines Neigungs- Anforderungs- und Leistungsprofiles
  • Erarbeitung von Prozessen und Unterstützungsangeboten, um die aktuelle Leistungsfähigkeit zu verbessern und oder zu erhalten.

Abklärung der beruflichen Neigung und Eignung

  • Welche beruflichen Perspektiven sind möglich und realistisch und führen zu einer dauerhaften Integration. Dies kann auch die Entwicklung einer freiberuflichen Tätigkeit beinhalten.
  • Die Ermittlung notwendiger Qualifikationen und mögliche Weiterbildungen für die angestrebte berufliche Perspektive.
  • Ermittlung der aktuellen Vermittlungshemmnisse.
  • Wie gestaltet sich der örtliche Arbeitsmarkt und wie gestaltet sich die Nachfrage nach der angestrebten beruflichen Perspektive

Weitere Inhalte können sein:

  • Ermittlung der notwendigen behinderungsbedingten Rahmenbedingungen und Bedarfe
  • Notwendigen Schulungsbedarfes hinsichtlich der Anpassung der Arbeitsweise am PC und an mobilen Geräten in Bezug auf das Sehvermögen
  • Klärung zum notwendigen Bedarf an Training zu Orientierung und Mobilität, Erarbeitung von Wegstrecken, Ermittlung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel uvm.
  • Ermittlung möglichen Coaching Bedarf im Themenfeld Krankheits- und Behinderungsverarbeitung
  • Erarbeitung von Barrierefreien digitalen Prozessen für eine dauerhafte Beschäftigung oder freiberufliche Tätigkeit
  • Ermittlung notwendiger technischer Hilfsmittel
  • Ermittlung eines notwendigen Unterstützungsbedarf durch eine Arbeitsassistenz
  • Unterstützung bei der Beantragung
  • Ermittlung der notwendigen Prozesse in die Ablauforganisation am Arbeitsplatz und gegebenenfalls deren barrierefrei Umgestaltung (eingesetzte Programme, Dokumentation und Formulare)