Häufig gestellte Fragen

1. Wer zahlt die Leistung?

Unsere Angebote werden von allen Trägern der sozialen Gesetzgebung, die entweder für soziale oder berufliche Teilhabe zuständig sind, anerkannt. Eine private Finanzierung ist natürlich auch möglich.

2. Wie komme ich zu einem Angebot?

Wir klären mit Ihnen Ihren persönlichen Bedarf und erstellen dann ein Angebot für Sie.

3. Woher weiß ich, welcher Leistungsträger zuständig ist und welche Dinge ich für einen Antrag benötige?

Das klären wir mit Ihnen und unterstützen auch bei der Beantragung.

4. Wo wird geschult?

Das legen Sie mit uns individuell fest. Möglichkeiten sind bei Ihnen zu Hause, am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Auch ist eine Kombination der Schulungsorte möglich.

5. Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Keine. Da wir den aktuellen Leistungsstand berücksichtigen gibt es keine weiteren Voraussetzungen.

6. Muss ich Deutsch können?

Nein, wir schulen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch.

7. Werden die Lehrmaterialien gestellt?

Wir stellen die notwendigen Hilfsmittel.

8. Gibt es einen Stundenplan?

Es gibt einen Lehrplan aber keinen täglichen Stundenplan.

9. Wie lange dauert eine Maßnahme?

Das ist individuell unterschiedlich. Durch die Einzelschulung ist die Lernintensität höher und somit sind die Themen schneller verstanden und die Maßnahmedauer verkürzt sich.

10. Wie wird geschult?

Wir führen ausschließlich Einzelschulungen durch.

Sie haben weitere Fragen? So erreichen Sie uns:

Telefon: 0 72 45 / 876 87 34

E-Mail: info@quikstep.eu