Berufsbezogenes Training lebenspraktischer Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen

Kurzbeschreibung (für Leistungsanträge, Konzepte etc.)

Das berufsbezogene Training lebenspraktischer Fertigkeiten (LPF) richtet sich an blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit dem Ziel, eine selbstständige und nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Vermittelt werden alltagspraktische und mobilitätsbezogene Kompetenzen, die für die selbstständige Bewältigung des Berufsalltags erforderlich sind – insbesondere im Hinblick auf Arbeitsweg, Arbeitsplatzorganisation, Umgang mit Hilfsmitteln, persönliche Selbstversorgung und Orientierung am Arbeitsort.

Leistungsinhalte (modular beschrieben)

  1. Arbeitswegtraining
    • Wegeplanung, Orientierungshilfen, sicherer Umgang mit ÖPNV
    • Nutzung taktiler Leitsysteme und Navigationstechnologien (z. B. Blindsquare)
  2. Selbstorganisation am Arbeitsplatz
    • Strukturierung von Arbeitsmaterialien
    • Umgang mit Sehhilfen oder Assistenzsystemen (Low-Vision-Technik, Screenreader)
    • Arbeitsplatzspezifische LPF: z. B. Küchennutzung, Teeküche, Pausenräume
  3. Persönliche Selbstversorgung im Arbeitsumfeld
    • Essensorganisation, Orientierung in Kantinen
    • Umgang mit Kleidung, Körperpflege unterwegs
  4. Haushaltsnahe Tätigkeiten mit Berufskontext
    • Ordnungssysteme für beruflich genutzte Kleidung/Materialien
    • Umgang mit Geld, Mobiltelefon, Uhren etc. im Arbeitskontext

Zielgruppe

  • Blinde oder stark sehbehinderte Menschen
  • In beruflicher (Wieder-)Eingliederung, Umschulung oder Anstellung
  • Mit Bedarf an LPF-Schulung zur Steigerung der Selbstständigkeit

Ziele (leistungsrechtlich formuliert)

  • Erhalt, Verbesserung oder Wiederherstellung der Fähigkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 SGB IX / § 49 SGB IX)
  • Förderung von Selbstständigkeit im beruflichen Alltag
  • Vermeidung von Assistenzbedarfen im Arbeitsumfeld
  • Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität